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Sachwalter Eigenverwaltung: Was Geschäftsführer bei der Sanierung ihrer GmbH wissen müssen

Sachwalter Eigenverwaltung: Was Geschäftsführer bei der Sanierung ihrer GmbH wissen müssen
Bild: Pixabay

Wenn eine GmbH in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und ein Insolvenzverfahren droht, steht die Geschäftsführung vor schwierigen Entscheidungen. Eine besondere Form der Insolvenz bietet die Möglichkeit, dass die bisherige Geschäftsführung weiterhin das Unternehmen leitet – allerdings unter Aufsicht eines Sachwalters. Diese Konstellation wird als Sachwalter Eigenverwaltung bezeichnet und unterscheidet sich grundlegend vom klassischen Insolvenzverfahren.

Was bedeutet Eigenverwaltung mit Sachwalter?

In einem regulären Insolvenzverfahren übernimmt ein Insolvenzverwalter die vollständige Kontrolle über das Unternehmen. Die Geschäftsführung verliert ihre Befugnisse weitgehend. Bei der Eigenverwaltung hingegen bleiben die Verfügungsbefugnis und die Verwaltungsrechte beim Schuldner – also bei der GmbH und ihrer Geschäftsführung. An die Stelle des Insolvenzverwalters tritt der Sachwalter, dessen Rolle deutlich anders ausgestaltet ist.

Der Sachwalter überwacht die Geschäftsführung und stellt sicher, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben. Er hat eine kontrollierende und beratende Funktion, führt das Unternehmen aber nicht selbst. Diese Konstruktion ermöglicht es der Geschäftsführung, ihre Branchenkenntnisse und Kundenbeziehungen zur Sanierung des Unternehmens einzusetzen.

Die rechtlichen Grundlagen der Sachwalter Eigenverwaltung

Die gesetzliche Basis für die Eigenverwaltung findet sich in der Insolvenzordnung. Wenn ein Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt, kann es gleichzeitig die Eigenverwaltung beantragen. Das Insolvenzgericht prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Eigenverwaltung den Interessen der Gläubiger nicht widerspricht.

Entscheidend ist dabei, dass keine Umstände bekannt sind, die erwarten lassen, dass die Anordnung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führt. Das Gericht achtet besonders darauf, ob die Geschäftsführung vertrauenswürdig erscheint und über die nötige Kompetenz verfügt. Weitere Details zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie in unserem Artikel über die rechtliche Grundlage für die Eigenverwaltung.

Aufgaben und Befugnisse des Sachwalters

Überwachung und Kontrolle

Der Sachwalter überwacht sämtliche Geschäftsvorgänge der GmbH während der Eigenverwaltung. Er prüft, ob die Geschäftsführung ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllt und ob Handlungen zugunsten oder zulasten der Insolvenzmasse erfolgen. Dabei hat er umfassende Einsichts- und Auskunftsrechte gegenüber der Geschäftsführung.

Zustimmungsvorbehalte

Für bestimmte wesentliche Geschäfte benötigt die Geschäftsführung die Zustimmung des Sachwalters. Dies betrifft beispielsweise größere Anschaffungen, die Veräußerung von Vermögensgegenständen oder die Aufnahme von Krediten. Diese Zustimmungsvorbehalte sollen verhindern, dass die Insolvenzmasse geschmälert wird oder Gläubiger benachteiligt werden.

Berichterstattung

Der Sachwalter berichtet regelmäßig an das Insolvenzgericht und den Gläubigerausschuss über den Verlauf der Eigenverwaltung. Er informiert über den wirtschaftlichen Zustand des Unternehmens und über besondere Vorkommnisse. Diese Berichtspflicht schafft Transparenz und ermöglicht es den Gläubigern, die Entwicklung zu verfolgen.

Vorteile der Eigenverwaltung mit Sachwalter für die GmbH

Die Sachwalter Eigenverwaltung bietet mehrere Vorteile gegenüber dem regulären Insolvenzverfahren. Die Geschäftsführung kennt das Unternehmen, die Kunden und die Lieferanten am besten. Sie kann schnell reagieren und Geschäftsbeziehungen aufrechterhalten, die bei einem Wechsel zum fremden Insolvenzverwalter möglicherweise abbrechen würden.

Auch das Signal nach außen ist unterschiedlich. Während ein Insolvenzverwalter oft mit der Zerschlagung des Unternehmens assoziiert wird, signalisiert die Eigenverwaltung den Willen zur Sanierung. Geschäftspartner zeigen sich häufig eher bereit, mit einem Unternehmen in Eigenverwaltung weiterzuarbeiten, da die vertraute Ansprechperson erhalten bleibt.

Zudem entstehen tendenziell geringere Kosten, da der Sachwalter weniger Aufwand betreiben muss als ein Insolvenzverwalter, der sich zunächst in alle Strukturen und Prozesse einarbeiten müsste. Dies kann die verfügbaren Mittel für die Gläubiger erhöhen.

Anforderungen an die Geschäftsführung

Die Eigenverwaltung ist kein Selbstläufer. An die Geschäftsführung werden hohe Anforderungen gestellt. Sie muss ihre Insolvenzreife rechtzeitig erkannt und den Antrag fristgerecht gestellt haben. Verzögerungen bei der Antragstellung können dazu führen, dass das Gericht die Eigenverwaltung ablehnt.

Während der Eigenverwaltung trägt die Geschäftsführung eine besondere Verantwortung. Sie muss transparent arbeiten, den Sachwalter umfassend informieren und dessen Weisungen befolgen. Verstöße gegen diese Pflichten können dazu führen, dass das Gericht die Eigenverwaltung aufhebt und einen regulären Insolvenzverwalter bestellt.

Auch fachlich müssen die Geschäftsführer in der Lage sein, ein Sanierungskonzept zu entwickeln und umzusetzen. Häufig ist externe Beratung durch Sanierungsexperten sinnvoll, um die komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen zu erfüllen.

Der Ablauf der Eigenverwaltung mit Sachwalter

Nach Stellung des Antrags auf Eigenverwaltung wird zunächst ein vorläufiger Sachwalter bestellt. In dieser Phase prüft das Gericht, ob die Voraussetzungen für die Eigenverwaltung vorliegen. Die Geschäftsführung muss in dieser Zeit bereits eng mit dem vorläufigen Sachwalter zusammenarbeiten und alle relevanten Informationen bereitstellen.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Sachwalter endgültig bestellt. Die Geschäftsführung erstellt einen Insolvenzplan, der aufzeigt, wie die Gläubiger befriedigt werden sollen und wie das Unternehmen saniert werden kann. Der Sachwalter prüft diesen Plan und gibt eine Stellungnahme ab.

Während des gesamten Verfahrens muss die Geschäftsführung den laufenden Betrieb aufrechterhalten, neue Verbindlichkeiten vermeiden und die Insolvenzmasse mehren. Der Sachwalter begleitet diesen Prozess und greift ein, wenn er Fehlentwicklungen erkennt. Umfassende Informationen zum gesamten Ablauf finden Sie in unserem Beitrag zur Insolvenz in Eigenverwaltung.

Wann ist die Eigenverwaltung mit Sachwalter nicht geeignet?

Nicht in jedem Fall ist die Eigenverwaltung die richtige Wahl. Wenn die Geschäftsführung das Vertrauen der Gläubiger bereits verloren hat oder wenn Zweifel an ihrer Integrität bestehen, wird das Gericht die Eigenverwaltung ablehnen. Auch bei besonders komplexen Sachverhalten oder wenn die Geschäftsführung überfordert wirkt, kann ein erfahrener Insolvenzverwalter die bessere Lösung sein.

Zudem erfordert die Eigenverwaltung, dass das Unternehmen noch über ausreichende Liquidität verfügt, um den laufenden Betrieb fortzuführen. Ist die finanzielle Situation bereits so angespannt, dass kaum noch Handlungsspielraum besteht, kann auch die Eigenverwaltung die Sanierung nicht mehr ermöglichen.

Fazit: Sanierung mit Eigenverantwortung

Die Sachwalter Eigenverwaltung bietet Geschäftsführern einer GmbH in der Krise die Chance, die Sanierung ihres Unternehmens selbst in die Hand zu nehmen. Unter der Aufsicht des Sachwalters bleiben sie handlungsfähig und können ihre Expertise nutzen. Diese Verfahrensart erfordert jedoch Disziplin, Transparenz und die Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit dem Sachwalter. Bei rechtzeitigem Handeln und professioneller Vorbereitung kann die Eigenverwaltung ein wirksames Instrument zur Unternehmenssanierung sein.

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