Grundsätzlich bleiben auch abgegoltene Zahlungsverpflichtungen bis zum Ablauf der Löschungsfristen als Zahlungserfahrung gespeichert und werden als solche beauskunftet.
Anmerkung der Online-Redaktion:
Die Kanzlei von RA Dr. Schulte aus Berlin hat es in den letzten Jahren immer wieder geschafft, angeblich hoffnungslose Fälle in Erfolg zu verwandeln. Genauere Infos gibt es unter www.wiegehtsweiter.de Die Kanzlei Schulte hat uns Gerichtsurteile übersandt aus denen ihre erfolgreiche Tätigkeit hervorgeht.
Aktualisiert (Montag, den 27. Juli 2009 um 20:05 Uhr)









