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Nein. Bis zum Zeitpunkt der Übernahme der Gesellschaft durch einen anderen Geschäftsführer bleiben Sie voll verantwortlich, und für alle Handlungen die Sie als Geschäftsführer verantwortlich waren bleiben Sie auch verantwortlich.

Ihre Verantwortung erlischt erst mit Neuberufung eines neuen Geschäftsführers.

Vorsicht!

Es gibt findige Unternehmensberater, die als "Firmenbestatter" auftreten und Ihnen einen Ausländer als neuen Geschäftsführer andrehen. Wenn Sie Pech haben, übernimmt dieser tatsächlich das Amt, bekommt auch Geld dafür und ist plötzlich verschwunden.

Da damit der Ansprechpartner für Gläubiger verschwunden ist, werden diese wieder auf Sie zukommen. Auch hier kann massiver strafrechtlicher Ärger vorprogrammiert sein.

Aktualisiert (Sonntag, den 29. März 2009 um 17:16 Uhr)

 
Kunden über uns:
Guido M. aus Düsseldorf

Fotolia_10381608_XSIch weiß nicht was ich ohne Sie gemacht hätte.

Ich habe seit Monaten schlecht geschlafen und erst als Sie die Geschäftsführung übernommen haben wußte ich, dass alles besser wird.

Heute nach über 2 Jahren bin ich froh, diesen Schritt mit Ihnen gegangen zu sein.

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