Nein. Bis zum Zeitpunkt der Übernahme der Gesellschaft durch einen anderen Geschäftsführer bleiben Sie voll verantwortlich, und für alle Handlungen die Sie als Geschäftsführer verantwortlich waren bleiben Sie auch verantwortlich.
Ihre Verantwortung erlischt erst mit Neuberufung eines neuen Geschäftsführers.
Vorsicht!
Es gibt findige Unternehmensberater, die als "Firmenbestatter" auftreten und Ihnen einen Ausländer als neuen Geschäftsführer andrehen. Wenn Sie Pech haben, übernimmt dieser tatsächlich das Amt, bekommt auch Geld dafür und ist plötzlich verschwunden.
Da damit der Ansprechpartner für Gläubiger verschwunden ist, werden diese wieder auf Sie zukommen. Auch hier kann massiver strafrechtlicher Ärger vorprogrammiert sein.
Aktualisiert (Sonntag, den 29. März 2009 um 17:16 Uhr)










Ich weiß nicht was ich ohne Sie gemacht hätte.