Ist es nicht besser wenn die Buchführungs-Unterlagen "verschwinden"?
Samstag, den 07. März 2009 um 11:24 Uhr | Geschrieben von: Administrator
Eine Antwort darauf ist einfach: Nein, -ist es nicht.
Ein beabsichtigtes oder unbeabsichtigtes "Verschwinden" der Buchführungsunterlagen führt zu strafrechtlichem Ärger in ungeahnten Ausmassen.
Finger weg!!
Aktualisiert (Sonntag, den 29. März 2009 um 17:18 Uhr)
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