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Eine Antwort darauf ist einfach: Nein, -ist es nicht.

Ein beabsichtigtes oder unbeabsichtigtes "Verschwinden" der Buchführungsunterlagen führt zu strafrechtlichem Ärger in ungeahnten Ausmassen.

Finger weg!!

Aktualisiert (Sonntag, den 29. März 2009 um 17:18 Uhr)

 
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Norbert R. aus Berlin
13Ich kann die Zusammenarbeit mit Ihnen jederzeit empfehlen. Ihre praktischen Kenntnisse in einer Insolvenz-Situation gehen weit über den normalen Durchschnitt hinaus. Klasse!
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