Prinzipiell gibt es folgende Möglichkeiten der Abwicklung:
Sie benötigen ein Beratungsgespräch und kommen zu uns nach Bad Camberg. Alternativ besuchen wir Sie gerne vor Ort.
Sie benötigen keine zusätzliche Beratung sondern vielleicht lediglich nur ein informatives Telefonat, weil Ihr Anwalt, Steuerberater oder Freunde Ihnen unseren Service empfohlen haben? Dann kontaktieren Sie uns HIER.
Es gibt kaum eine Situation in der wir nicht tätig werden können.
Ausschlaggebend für eine Ablehnung unsererseits sind aber insbesondere folgende Umstände:
- wenn keine Buchführung vorhanden ist
- wenn wir das Gefühl haben, bei der Begehung einer Straftat behilflich zu sein
Aktualisiert (Freitag, den 16. April 2010 um 06:54 Uhr)









