Bei einer Übernahme der Geschäftsführung durch einen neuen Geschäftsführer wird das Bankkonto der Gesellschaft ebenfalls mit übernommen.
Wenn Sie für Kredite persönlich haften kann es anzuraten sein die Bank vom Verkauf der Gesellschaft zu informieren.
Der neue Geschäftsführer wird in der Regel über etwaige bestehende Guthaben während der Dauer des Insolvenzverfahrens nicht verfügen, da dies eine Verminderung der Masse eines möglichen Insolvenzverwalters wäre.
Es hat sich als sinnig erwiesen, das Bankkonto mit dem Zeitpunkt einer Übernahme glatt zu stellen, und die Kontoverbindung zu beenden. Sie sollten sich durch einen erfahrenen Anwalt oder Experten dahingehend beraten lassen, dass dieses "Glattstellen" des Kontos im Nachhinein nicht als Unterschlagung aufgefaßt werden kann (das könnte beispielsweise dann sein wenn das Konto vor der Auflösung ein Guthaben aufwies).
Aktualisiert (Sonntag, den 29. März 2009 um 17:16 Uhr)









