Derartige Verträge können ein KO-Kriterium für eine Übernahme sein.
Denn:
Der Neu-Geschäftsführer haftet für die Abführung der Sozialabgaben an die Krankenkassen nicht nur persönlich. Er macht sich auch noch zusätzlich der Unterschlagung strafbar wenn eine Abführung unterbleibt. Das gilt auch dann, wenn er diese Mitarbeiter nie in seinem Leben gesprochen oder persönlich getroffen hat.
Eine Übernahme ist demnach nur dann möglich wenn die Zahlung der Sozialabgaben für derartige Arbeitsverträge bis zum Ende dieser Verträge sicher gestellt ist.
Eine Möglichkeit der schnellen Beendigung von Arbeitsverträgen ist die Übernahme dieser Verträge auf eine separate Gesellschaft.
Aktualisiert (Sonntag, den 29. März 2009 um 17:18 Uhr)










