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Um den Vorgang einer Insolvenzantragstellung bestehen viele Fragen wie beispielsweise:

- Muss ich kostenlos für den Insolvenzverwalter arbeiten?

- Welche Zahlungen kann der Insolvenzverwalter zurückdrehen?

- Welche Auswirkungen hat die Insolvenz die ich als Geschäftsführer beantragt habe auf meine private Bonität?

- Warum ist ein Verkauf der Gesellschaftsanteile zum Zweck der späteren sogenannten "Firmenbestattung" mit einer Reihe von nicht korrigierbaren Nachteilen verbunden und deshalb tunlichst nicht zu empfehlen?

- Warum kann ich den Sitz meiner Gesellschaft nicht ins Ausland verlegen?

- Wie verhalte ich mich gegenüber Finanzamt und Gläubigern vor einem Insolvenzantrag?

- Muss ich den Insolvenzantrag persönlich bei Gericht stellen?

Diese Fragen und viele andere können wir Ihnen beantworten, -nicht deshalb weil wir die Antworten in einem Buch gelesen hätten sondern weil wir mit entsprechenden Situationen bei unserer täglichen Arbeit konfrontiert wurden.

Wir kennen die Realität aus praktischer Erfahrung.

Wenn Sie in eine entsprechende Insolvenz-Situation kommen, dann sollten Sie genau wissen was auf Sie zukommt, und genau deshalb können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit aus vielen immer wieder unterschiedlichen Insolvenzabwicklungen glasklar darlegen was genau passieren kann und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind.

Wir beraten Sie gerne aus kaufmännischer Sicht über eine zu stellende Insolvenz. Wenn Sie sich jedoch nicht ganz sicher sind welche Folgen entstehen könnten dann empfehlen wir zusätzlich die ausführliche Beratung über einen kundigen Fachanwalt für Insolvenzrecht. Sollten Sie keinen kennen, dann nennen wir Ihnen gerne einen entsprechenden Experten, der Sie auf Ihren Wunsch gemeinsam mit oder ohne uns über Ihre individuelle Situation aufklärt.

Wir leisten keine juristische oder steuerrechtliche Beratung.



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Warnung vor Firrmenbestattung

Firmenbestattungen hatten schon immer im juristischen Sinne ein "Gschmäckle".

Seit der Reform des GmbH-Gesetzes mit dem MOMiG ist festzustellen dass bundesweit die Strafverfolgungsbehörden bereits nur beim Verdacht einer Firmenbestattung ohne wirklich zu differenzieren rigoros durchgreifen.

Da die eigentliche "Firmenbestattung" strafrechtlich nicht bedenklich sein soll dient sie aber nun als Grundlage für andere Vorwürfe wie Bankrott, Betrugs, Verletzung der Buchführungspflicht.

Besonders beliebt ist dabei der Vorwurf der Insolvenzverschleppung, und es ist zwischenzeitlich normal geworden dass die Bestellung eines als bekannt tätigen Firmenbestatters (vielfach wird hier nicht differenziert!) das längere Bestehen eines Insolvenzgrundes automatisch beinhaltet.

Geschäftsführern von notleidenden GmbHs wird dringend empfohlen Dienste von gewerblichen Firmenaufkäufern (geworben wird beispielsweise mit "Notankauf von GmbHs") tunlichst nicht zu nutzen, sondern sich entweder auf eine Sanierung zu konzentrieren oder eine eigene Insolvenzabwicklung zu forcieren.

Dabei zählt wirklich jeder einzelne Tag.

Warten ist ein Luxus den sich kein Geschäftsführer einer deutschen juristischen Person leisten kann.